Schließen Sie als unser Kunde einen Auftragverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 Nr. 3 DSGVO mit uns ab.
Wenn Sie Hosting, Cloudlösungen oder Services oder Software-As-A-Service-Produkte von uns beziehen, verarbeiten wir personenbezogene Daten für Sie. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns abzuschließen, den Sie im Falle einer Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörde vorlegen können.
Der AV-Vertrag ist eine Zusatzvereinbarung zu einem oder mehreren bestehenden Verträgen zwischen Ihnen und der tronet GmbH. Er dokumentiert zum Einen den Zweck der Datenverarbeitung, die Art der verarbeiteten Daten und die betroffenen Personen. Zum Anderen regelt er Ihre Verantwortlichkeit und Ihr Weisungsrecht für die datenschutzkonforme Datenverarbeitung sowie Informations- und Mitwirkungspflichten beider Parteien bei datenschutzrelevanten Vorfällen. Im Rahmen des AV-Vertrags garantieren wir Ihnen außerdem angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten, die wir in Ihrem Auftrag verarbeiten, und räumen Ihnen das Recht ein, diese Maßnahmen zu kontrollieren.
Der AV-Vertrag wird schriftlich abgeschlossen. Sie können uns wahlweise Ihren eigenen Vertragsentwurf vorlegen, oder Sie greifen auf unseren Standardvertrag zurück. Alle weiteren Informationen zum Abschluss eines AV-Vertrag finden Sie in der Wissensdatenbank unseres Servicecenters.
Schließen Sie als unser Kunde einen Auftragverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 Nr. 3 DSGVO mit uns ab.
Wenn Sie Hosting, Cloudlösungen oder Services oder Software-As-A-Service-Produkte von uns beziehen, verarbeiten wir personenbezogene Daten für Sie. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns abzuschließen, den Sie im Falle einer Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörde vorlegen können.
Der AV-Vertrag ist eine Zusatzvereinbarung zu einem oder mehreren bestehenden Verträgen zwischen Ihnen und der tronet GmbH. Er dokumentiert zum Einen den Zweck der Datenverarbeitung, die Art der verarbeiteten Daten und die betroffenen Personen. Zum Anderen regelt er Ihre Verantwortlichkeit und Ihr Weisungsrecht für die datenschutzkonforme Datenverarbeitung sowie Informations- und Mitwirkungspflichten beider Parteien bei datenschutzrelevanten Vorfällen. Im Rahmen des AV-Vertrags garantieren wir Ihnen außerdem angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten, die wir in Ihrem Auftrag verarbeiten, und räumen Ihnen das Recht ein, diese Maßnahmen zu kontrollieren.
Der AV-Vertrag wird schriftlich abgeschlossen. Sie können uns wahlweise Ihren eigenen Vertragsentwurf vorlegen, oder Sie greifen auf unseren Standardvertrag zurück. Alle weiteren Informationen zum Abschluss eines AV-Vertrag finden Sie in der Wissensdatenbank unseres Servicecenters.